In der Region Hannover gab es vor einigen Wochen die lustige Irritation mit den drei Inzidenzwerten. Das wurde relevant, als es um die Frage ging, welche Geschäfte ein Terminshopping anbieten dürfen. Unter 100 bedeutete ja, über 100 nein. Der Wert der Region sagte damals kurzfristig ja, die beiden vom Land und dem RKI nein. Nach einer kurzen Phase der Unsicherheit war klar, dass nur die Angaben des Landesgesundheitsamtes maßgeblich sind, obwohl dort eher hochgerechnet, statt genau gezählt wird. Aber das ist auch egal.
Nach dem in dieser Woche geänderten Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt nur noch der Wert des RKI (siehe angepasste Corona-Verordnung, §1a Inzidenzwerte). Das sind übrigens die Schnarchnasen am Ende des Faxgerätes. Aber das Ganze hat natürlich noch eine Pointe. Die Geschäfte in der sogenannten Hochinzidenzkommune Region Hannover (weil über 100) dürfen nun trotzdem zum Terminshopping einladen, da nach IfSG nun nicht mehr die 100, sondern die 150 maßgeblich ist. Dafür gibt es ab morgen wieder eine Ausgangssperre am Abend, die das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vor kurzem noch als voraussichtlich rechtswidrig bezeichnete.
Und da regt sich das Internet über ein paar Schauspieler auf, die diese Corona-Maßnahmen auf künstlerischer Art und Weise infrage stellen. Da muss man ja gar nicht mehr so viel Alkohol trinken, um komplett dicht zu sein.
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APR
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.